RISIKOBEWERTUNG
In der Norm wird die Rolle des technischen Risikomanagers genau beschrieben. Dieser hat zunächst die Aufgabe eine Risikoanalyse und -bewertung der Einrichtung vorzunehmen, um hieraus den Sicherheitsgrad ebendieser zu bestimmen. Aus den Ergebnissen leiten sich die Anforderungen an die technischen Systeme ab. Die Anforderungen innerhalb der drei Sicherheitsgrade unterscheiden sich voneinander. Für die Risikobeurteilung können verschiedene Verfahren verwendet werden. Die gängigste Methode ist die
Bewertung mit Hilfe einer Risikomatrix (siehe Abbildung). Nach der zuvor erfolgten Risikobewertung folgt die Auswahl der geeigneten technischen Systeme, welche dem jeweiligen Sicherheitsgrad der Einrichtung entsprechen. Die ausgewählte Technik unterstützt und ergänzt das bereits bestehende Sicherheitskonzept der Bildungseinrichtung. Zudem optimiert sie das System durch sinnvolle Leistungsmerkmale. Um ein verbleibendes Restrisiko möglichst gering zu halten, werden die Systeme aus einem höheren Sicherheitsgrad integriert.
WAHRSCHEINLICHKEIT & SICHERHEITSGRADE
Sicherheitsgrad 1
Gefährdungslage: relativ gering
Die Systemüberprüfung findet 1 x täglich manuell oder automatisch statt. Der Ort einer Alarmauslösung wird an einer zentralen Stelle angezeigt. Dies sind in der Regel Alarmierungseinrichtungen ohne Verifizierungsmöglichkeit, welche vorwiegend in Grundschulen oder Kindergärten genutzt werden.
Beispiele
- Mobbing / Bullying
- Drohung /Tätlichkeit
- Drogenkonsum
- Häusliche Gewalt
- Vandalismus
- Extremismus
- Stromausfall
- Wassereintritt, starker Sturm/Hagel
Sicherheitsgrad 2
Gefährdungslage: mittel
Die Systemüberprüfung findet mehrmals täglich automatisch statt. Zwischen der auslösenden Person und der hilfeleistenden Stelle muss eine Sprachkommunikation möglich sein. Dies vermindert Fehlalarme. Die Lage wird genau bestimmt und spezifische Maßnahmen werden eingeleitet.
Beispiele
- Amokandrohung
- Schwere körperliche Gewalt, Tötungs-Gewaltandrohung
- Sexueller Übergriff
- Drogenhandel
- Nötigung/Erpressung/Raub
- Suizidversuch
- Schwerer Schulunfall / Chemisch-biologischer Unfall
- Todesfall außerhalb der Schule
Sicherheitsgrad 3
Gefährdungslage: hoch
Zusätzlich zu den Vorgaben des Sicherheitsgrades 2 müssen auch alle verbundenen Komponenten ständig überwacht werden. Sämtliche Quellen und Empfänger müssen stets ihre Funktionsbereitschaft signalisieren. Die technischen Systeme verfügen über zusätzliche und besondere Leistungsmerkmale.
Beispiele
- Amoklauf
- Tötungsdelikt in der Schule
- Geiselnahme
- Sprengsatz
- Brandfall
- Todesfall /Selbstmord in der Schule
- Unwetterereignisse
- Gebäudeeinsturz
Auswahl der geeigneten Technik
Der zweite Teil der Norm beschreibt exakt die notwendigen Leistungsmerkmale, um die Anforderungen an Alarmierungseinrichtungen zu erfüllen. Die Auswahl der technischen Systeme sollte gewissenhaft erfolgen, um eine optimale Prozesskette für den Ernstfall garantieren zu können. Eines der wichtigsten Leistungsmerkmale ist die Sprachkommunikation. Notfall- und Gefahren-Sprechstellen melden den Alarm an
eine ständig besetzte Stelle. Die direkte Sprachkommunikation ermöglicht einen unmittelbaren Informationsaustausch sowie das Einleiten passender Maßnahmen. Darüber hinaus werden über die verschiedenen Sprechstellen und Lautsprecher auf den Fluren Warndurchsagen oder Ähnliches kommuniziert.